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Merge & Acquisition
Bedingt durch den sehr hohen Grad der Globalisierung kommt es immer häufiger zu Acquisitionen und Veräußerungen von Teilen bzw. gesamten Unternehmen. Im Rahmen von Merge & Acquisition müssen auch die steuerlich relevanten Daten entsprechend mit übernommen werden. Bei einem Unternehmensverkauf kann es u.a. zu folgen Sachverhalten kommen:

  • Die überlassenen steuerlich relevanten Daten und die dazugehörige ERP-Lösung passen technologisch und organisatorisch nicht in die ERP-Landschaft des Käufers. D.h. es handelt sich um unterschiedliche ERP-Lösungen von unterschiedlichen Anbietern und unterschiedliche Datenformate. Die genannten Daten können nur mit erheblichem Aufwand oder gar nicht auf das ERP-System des Käufers migriert werden.

  • Bei den überlassenen steuerlich relevanten Daten handelt es sich um Daten eines Mandanten bzw. um einen Buchungskreis, ohne dazugehörige ERP-Lösung.

  • Die überlassenen steuerlich relevanten Daten passen technologisch aber nicht organisatorisch (z.B. unterschiedliche Kontenrahmen und Prozesse) in die ERP-Landschaft des Käufers. Die genannten Daten können nur mit erheblichem Aufwand oder gar nicht auf das ERP-System des Käufers migriert werden.

  • Die überlassenen steuerlich relevanten Daten sollen nach geltendem Recht nur archiviert und aufbewahrt werden (u.a. HGB, AO, GDPdU, GoBS, etc.), ohne sie in das ERP-Produktivsystem des Käufers zu migrieren.







    1. Zugekaufte Unternehmen mit den zugehörigen ERP-Systemen (z.B. SAP, MS Navision DAV)

    2. Steuerlich relevante Daten vom ERP-System werden in das GDPdU-Warehouse migriert

    3. Beauskunftung (Z1, Z2) und Datenträgerüberlassung (Z3)

    4. Verfahrensdokumentation gemäß GoBS der Migration mit dem DocSetMinder®





Die notwendige Erhaltung des ERP-Altsystems in den genannten Sachverhalten zieht erhebliche Kosten im Zeitraum von mindestens 10 Jahren (in der Praxis oft länger) nach sich. U. a. sind das Kosten für:

  • Hardware

  • Betriebssystem

  • ERP-Lösung

  • Wartungsverträge

  • Betriebskosten, wie z. B. Klimaanlage, Strom, usw.

  • Mitarbeiter (Verfügbarkeit des know-hows)

  • Organisatorische Maßnahmen


Die genannten Kosten fallen für ein nicht produktives System an! Ein Parallelbetrieb beider IT-Systeme (Alt und Neu) stellt aus technischer, organisatorischer und vor allem aus betriebswirtschaftlicher Sicht keine echte Alternative dar.
Mit Hilfe von GDPdU-Warehouse können die genannten Sachverhalte gelöst werden. Die Softwarelösung bietet u.a. folgende Vorteile:

  • Extraktion und Prüfung der steuerlich relevanten Daten

  • Archivierung der steuerlich relevanten Daten

  • Sicherstellung der Verfügbarkeit aller steuerlich relevanten Daten über den gesamten aufbewahrungspflichtigen Zeitraum

  • Sicher¬stellung der maschinellen Auswertbarkeit über diesen Zeitraum, unabhängig von Änderungen im Produktivsystem

  • Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben

  • Beauskunftung und Datenträgerüberlassung (Z1, Z2, Z3)

  • Konvertieren der Daten gemäß BMF-Beschreibungsstandard

  • Abgrenzung der steuerlich relevanten Daten nach Geschäftsjahr und nach der Art der Betriebsprüfung

  • Verschlüsselung der Z3-Daten (verschlüsselte Datenträger für BP)

  • Abschaltung von Alt-Systemen

  • Aufrechterhaltung von Know-How für Alt-Systeme ist nicht mehr notwendig

  • Vereinfachung der Organisation im ERP-Umfeld

  • Bereitstellung der Daten aus ERP-Altsystemen zur internen Beauskunftung

  • Basierend auf MS SQL 2005 und MS SQL BI-Werkzeugen

  • Kurze Implementierungszeit

  • Geringer Schulungsaufwand

  • Signifikante Kosteneinsparung

 

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Gdpdu-Warehouse live erleben

Im Rahmen einer Online-Präsentation zeigen wir Ihnen die Grundfunktionen des GDPdU-Warehouse und gehen unmittelbar auf Ihre Fragen ein.
Bitte vereinbaren Sie dazu telefonisch einen Termin mit einem unserer Mitarbeiter unter Telefon 0431 / 53033-990

Das zur Präsentation notwendige Anzeige-Programm können Sie hier herunterladen und starten:
Programm (EXE)
Gepacktes Programm (ZIP).


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Zuletzt geändert am 05.09.2010
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