Rechtsfälle | ||||
Im Zeitalter des Outsourcing lassen enorm viele Unternehmen branchen- und größenunabhängig ihre ERP- Systeme von externen Dienstleistern betreuen. Die gesamte IT-Infrastruktur wird in der Regel zu dem Outsourcer physikalisch ausgelagert. Bei Zahlungsunfähigkeit des Kunden (Insolvenz) ist das Outsourcing-Unternehmen verpflichtet das ERP-System samt der steuerlich relevanten Daten des zahlungsunfähigen Kunden aufzubewahren. Die vollständige Zahlung der erbrachten, damit verbundenen Leistungen und Kosten der IT-Infrastruktur ist nicht immer gewährleistet. Durch den Einsatz von GDPdU-Warehouse können derartige Kosten signifikant gesenkt werden, u.a. kann die Softwarepflege für das ERP-System gekündigt werden. ![]()
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