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Rechtsfälle
Im Zeitalter des Outsourcing lassen enorm viele Unternehmen branchen- und größenunabhängig ihre ERP- Systeme von externen Dienstleistern betreuen. Die gesamte IT-Infrastruktur wird in der Regel zu dem Outsourcer physikalisch ausgelagert. Bei Zahlungsunfähigkeit des Kunden (Insolvenz) ist das Outsourcing-Unternehmen verpflichtet das ERP-System samt der steuerlich relevanten Daten des zahlungsunfähigen Kunden aufzubewahren. Die vollständige Zahlung der erbrachten, damit verbundenen Leistungen und Kosten der IT-Infrastruktur ist nicht immer gewährleistet. Durch den Einsatz von GDPdU-Warehouse können derartige Kosten signifikant gesenkt werden, u.a. kann die Softwarepflege für das ERP-System gekündigt werden.






  1. Steuerlich relevante Daten aus einem ERP-System einer insolventen Firma

  2. Steuerlich relevante Daten werden in das GDPdU-Warehouse importiert

  3. Beauskunftung (Z1 und Z2)

  4. Datenträgerüberlassung (Z3)

  5. Verfahrensdokumentation gemäß GoBS mit dem DocSetMinder®


 

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Gdpdu-Warehouse live erleben

Im Rahmen einer Online-Präsentation zeigen wir Ihnen die Grundfunktionen des GDPdU-Warehouse und gehen unmittelbar auf Ihre Fragen ein.
Bitte vereinbaren Sie dazu telefonisch einen Termin mit einem unserer Mitarbeiter unter Telefon 0431 / 53033-990

Das zur Präsentation notwendige Anzeige-Programm können Sie hier herunterladen und starten:
Programm (EXE)
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Zuletzt geändert am 05.09.2010
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