Datenträgerüberlassung | ||||
Eine Vielzahl der ERP-Lösungen liefert nicht die durch das Bundesfinanzministerium geforderten Datenformate für die Datenträgerüberlassung (Z3). Somit ist die elektronische Steuerprüfung nicht möglich. Durch den Einsatz vom Z3-Konverter können die steuerlich relevanten Daten aus nahezu allen Quell-Systemen in den durch das Bundesfinanzministerium empfohlenen Beschreibungsstandard konvertiert (umgewandelt) werden. Die konvertierten Z3-Daten werden direkt verschlüsselt oder unverschlüsselt auf einen Datenträger (DVD, CD, etc.) gespeichert. ![]()
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