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Datenträgerüberlassung
Eine Vielzahl der ERP-Lösungen liefert nicht die durch das Bundesfinanzministerium geforderten Datenformate für die Datenträgerüberlassung (Z3). Somit ist die elektronische Steuerprüfung nicht möglich.
Durch den Einsatz vom Z3-Konverter können die steuerlich relevanten Daten aus nahezu allen Quell-Systemen in den durch das Bundesfinanzministerium empfohlenen Beschreibungsstandard konvertiert (umgewandelt) werden. Die konvertierten Z3-Daten werden direkt verschlüsselt oder unverschlüsselt auf einen Datenträger (DVD, CD, etc.) gespeichert.






  1. Steuerlich relevante Daten aus einem ERP-System ohne Z3-Unterstützung

  2. Steuerlich relevante Daten werden in das GDPdU-Warehouse importiert

  3. Beauskunftung (Z1, Z2)

  4. Datenträgerüberlassung (Z3)

  5. Verfahrensdokumentation gemäß GoBS mit dem DocSetMinder®


 

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Gdpdu-Warehouse live erleben

Im Rahmen einer Online-Präsentation zeigen wir Ihnen die Grundfunktionen des GDPdU-Warehouse und gehen unmittelbar auf Ihre Fragen ein.
Bitte vereinbaren Sie dazu telefonisch einen Termin mit einem unserer Mitarbeiter unter Telefon 0431 / 53033-990

Das zur Präsentation notwendige Anzeige-Programm können Sie hier herunterladen und starten:
Programm (EXE)
Gepacktes Programm (ZIP).


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Zuletzt geändert am 05.09.2010
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